{"id":948,"date":"2026-01-31T19:01:43","date_gmt":"2026-01-31T18:01:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fenotec.eu\/?page_id=948"},"modified":"2026-03-04T12:18:03","modified_gmt":"2026-03-04T11:18:03","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.fenotec.eu\/en\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-8f761849 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-8f761849 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der FENOTEC GmbH<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Stand: Mai 2025<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, Lieferungen und Leistungen der FENOTEC GmbH. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Erg\u00e4nzend gelten die Datenschutzerkl\u00e4rung sowie die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1. Anwendungsbereich:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1.1 Nachfolgende Liefer- und Leistungsbedingungen (\u201eAGB\u201c) finden auf alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen der FENOTEC GmbH, d.h. alle Vertr\u00e4ge, Lieferungen oder sonstige Leistungen, Anwendung. F\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4ftsbeziehungen gelten diese AGB auch dann als einbezogen, wenn nicht noch einmal ausdr\u00fccklich auf sie hingewiesen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1.2 Abweichungen von diesen AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese Abweichungen Inhalt einer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Individualvereinbarung zwischen der FENOTEC GmbH (nachfolgend als \u201eLieferant\u201c bezeichnet) und dem Besteller geworden sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1.3 Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers wird widersprochen. Sie gelten nur dann als vereinbart, wenn der Lieferant ihnen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1.4 Soweit Erkl\u00e4rungen nach diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen schriftlich zu erfolgen haben, wird dies auch durch die Textform gem\u00e4\u00df \u00a7 126b BGB gewahrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2. Vertragsschluss, -inhalt\/Preise:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.1 Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Inhalt und Umfang von Lieferungen und Leistungen ist die in Textform \u00fcbermittelte Auftragsbest\u00e4tigung durch den Lieferanten. Per Datenfern\u00fcbertragung, EDV-Ausdruck oder elektronisch \u00fcbermittelte Auftragsbest\u00e4tigungen sind auch ohne Unterschrift g\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.2 Bestellungen gegen\u00fcber unseren Handelsvertretern und\/oder Au\u00dfendienstmitarbeitern bed\u00fcrfen der Best\u00e4tigung in der vorgenannten Form.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.3 \u00c4nderungen an dem urspr\u00fcnglichen Angebot bzw. Auftragsbest\u00e4tigung, die von dem Besteller mit dem Endkunden oder einem seiner Auftragnehmer vereinbart werden und zu Mehrkosten f\u00fchren, wird der Lieferant gegen\u00fcber dem Besteller schriftlich in Form der ge\u00e4nderten Auftragsbest\u00e4tigung anzeigen. Widerspricht der Besteller nicht innerhalb von sieben Werktagen ab Zugang der ge\u00e4nderten Auftragsbest\u00e4tigung, so gelten die in der ge\u00e4nderten Auftragsbest\u00e4tigung aufgef\u00fchrten Lieferungen und Leistungen als Vertragsinhalt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.4 Ebenso bed\u00fcrfen Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen etc. zu ihrer Wirksamkeit einer Best\u00e4tigung in der Form des 2.1.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.5 Alle technischen Daten unserer Kataloge und sonstiger Verkaufsunterlagen, Listen und Zeichnungen sowie die Gewichts- und Ma\u00dfangaben sind sorgf\u00e4ltig erstellt, bei offensichtlichen Irrt\u00fcmern bleiben nachtr\u00e4gliche Korrekturen vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.6 Produktbezogene technische Angaben sind der jeweils g\u00fcltigen Produktbeschreibung zu entnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.7 Grundlage der Preisberechnung bilden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Preislisten bzw. die objektspezifischen Angebotspreise. F\u00fcr Serviceleistungen ist das individuell erstellte Angebot, das in der Regel auf Pauschalkosten- oder Stundenbasis unterbreitet wird, ma\u00dfgeblich. Der Besteller hat die von dem jeweiligen Servicetechniker vorgelegten Stunden- bzw. Aufwandsnachweise zu pr\u00fcfen und gegenzuzeichnen. Widerspricht der Besteller hierbei nicht, so gilt der unterzeichnete Stunden- bzw. Aufwandsnachweis als genehmigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.8 Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der am Tage der Lieferung oder Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.9 Alle Produktpreise verstehen sich ab Werk zuz\u00fcglich Verpackung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>3. Lieferfristen\/Lieferverzug:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.1 Die Einhaltung von Fristen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zuliefernden Spezifikationen, Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Pl\u00e4nen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, so verl\u00e4ngern sich die Lieferfristen angemessen, soweit eine Verz\u00f6gerung nicht von dem Lieferanten zu vertreten ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.2 Fixgesch\u00e4fte (\u00a7 376 HGB (1)) bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.3 Beruht die Nichteinhaltung von Liefer- oder Leistungsfristen auf h\u00f6herer Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf \u00e4hnlichen Ereignissen, z.B. Streik, Aussperrung etc., so verl\u00e4ngern sich die Fristen angemessen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.4 Eine solche angemessene Verl\u00e4ngerung der Liefer- oder Leistungsfristen tritt auch ein bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung des Lieferanten, wenn wir ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.5. Wird der Liefer- oder Leistungstermin bzw. die Liefer- oder Leistungsfrist seitens des Lieferanten nicht eingehalten, ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferanten schriftlich eine angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. Liefert bzw. leistet der Lieferant innerhalb der gesetzten Nachfrist schuldhaft nicht, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.6 Sofern der Lieferant die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine zu vertreten hat, kann der Besteller \u2013 sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist \u2013 eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch h\u00f6chstens 5 % des Preises f\u00fcr die von dem Verzug betroffene Lieferung oder Leistung verlangen. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht, soweit dem Lieferanten Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorzuwerfen ist oder dieser wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit zwingend haftet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.7 Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl\u00e4ren, ob er wegen der Verz\u00f6gerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zur\u00fccktritt und\/oder Schadensersatz anstatt der Leistung verlangt und\/oder auf der Lieferung\/die Leistung besteht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.8 Bei Annahmeverzug oder schuldhafter Verz\u00f6gerung der Lieferung durch den Besteller kann der Lieferant eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 0,5\u202f% des Netto-Rechnungsbetrags je angefangene Kalenderwoche, h\u00f6chstens jedoch 5\u202f% des Netto-Rechnungsbetrags verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>4. Lieferbedingungen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.1 Der Lieferant ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.2 Abweichungen hinsichtlich der Abmessungen, des Gewichts, der technischen Gestaltung, der Herstellung und des Umfangs der zu liefernde Ware sind innerhalb der handels\u00fcblichen, produktspezifischen Toleranzgrenzen zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.3 Der Besteller genehmigt dar\u00fcber hinaus alle abweichenden \u00c4nderungen, die einer technischen Verbesserung der Ware dienen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>5. Gefahr\u00fcbergang\/Lieferung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5.1 Der Versand erfolgt im Auftrag des Bestellers durch einen Frachtf\u00fchrer nach Wahl des Lieferanten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5.2 F\u00fcr alle Lieferungen erstellen wir einen Kostenvoranschlag f\u00fcr Fracht und Transportversicherung zum angegebenen Zielort. Diese Kosten werden separat ausgewiesen. Der Lieferant ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Namen und f\u00fcr Rechnung des Bestellers gesonderte Versicherungen f\u00fcr die mit dem Transport verbundenen Gefahren abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5.3 Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und\/oder Verlustes geht mit der Versendung bzw. der \u00dcbergabe an die den Transport ausf\u00fchrende Person auf den Besteller \u00fcber. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall, dass der Lieferant den Transport selbst bzw. durch seine Erf\u00fcllungsgehilfen vornimmt. Ist eine Abnahme vereinbart, gelten f\u00fcr die Abnahme und den Gefahren\u00fcbergang die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (\u00a7\u00a7 640, 644 BGB) entsprechend, soweit in Ziffer 15 nicht abweichend vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5.4 Dar\u00fcber hinaus geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber, sobald dieser nach Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft durch den Lieferanten in Annahmeverzug ger\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>6. Zahlungsbedingungen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.1 Die Rechnungen des Lieferanten sind einen Monat nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald der Lieferant \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen kann. Zahlt der Besteller innerhalb der Leistungsfrist, d. h. innerhalb von einem Monat ab Rechnungsdatum nicht, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.2. Der Lieferant ist berechtigt sachlich und\/oder zeitlich in sich abgeschlossene und bereits erbrachte Teillieferungen bzw. -leistungen ohne R\u00fccksicht auf die Vollendung der \u00fcbrigen Lieferungen und Leistungen separat abzurechnen. Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Regelungen der Ziffer 6. entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.3 Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung oder der Zugang dieser selbst unsicher, wird die Zahlung sp\u00e4testens 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung f\u00e4llig. Damit tritt sp\u00e4testens ab dem 31. Tag nach Empfang der Gegenleistung Verzug ein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.4 Ger\u00e4t der Besteller in Verzug, kann der Lieferant gegen\u00fcber einem Besteller, der nicht Verbraucher ist, Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 % p.a. \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz gem. \u00a7 247 BGB verlangen. Der Besteller kann dagegen nicht einwenden, dass dem Lieferanten nur ein geringerer oder gar kein Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Sch\u00e4den bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.5 Der Lieferant ist zur Hereinnahme von Wechseln nicht verpflichtet. Diese werden nur im Einzelfall aufgrund besonderer Vereinbarungen erf\u00fcllungshalber hereingenommen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Scheck oder Wechsel eingel\u00f6st wurde. Die Diskont- und Einzugsspesen f\u00fcr den Wechsel gehen bei F\u00e4lligkeit der Forderung zu Lasten des Wechselgebers und sind sofort in bar zahlbar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.6 Unabh\u00e4ngig von im Einzelfall gesondert vereinbarten Zahlungsvereinbarungen werden dem Lieferanten zustehende Forderungen sofort f\u00e4llig, wenn in der Person des Bestellers Umst\u00e4nde eintreten, die ein Festhalten an getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht mehr zumutbar machen. Dieses ist der Fall bei begr\u00fcndeten Anzeichen f\u00fcr eine wesentliche Verschlechterung der Verm\u00f6genslage des Bestellers, insbesondere bei Einstellung der Zahlungen, Scheck- und Wechselpro-testen oder Zahlungsverzug, wenn dadurch erkennbar wird, dass der Anspruch des Lieferanten auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Bestellers gef\u00e4hrdet wird. In diesen F\u00e4llen ist der Lieferant dar\u00fcber hinaus berechtigt, Erf\u00fcllung Zug um Zug oder die Bestellung weiterer Sicherheiten zu verlangen. Ferner ist der Lieferant berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher der Besteller Zug um Zug gegen die Leistung nach Wahl des Lieferanten die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Lieferant vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.7 Im Rahmen der M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung darf der Besteller Zahlungen nach berechtigter Erhebung der M\u00e4ngelr\u00fcge nur in einem Umfang zur\u00fcckhalten, der in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu dem aufgetretenen Sachmangel steht. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem Besteller nur wegen festgestellter, unbestrittener, von dem Lieferanten anerkannter oder in einem Gegenseitigkeitsverh\u00e4ltnis (Synallagma) zur Hauptforderung stehender Gegenanspr\u00fcche zu. Au\u00dferdem ist er zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.8 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, oder sie in einem Gegenseitigkeitsverh\u00e4ltnis (Synallagma) zur Hauptforderung stehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.9 Der Besteller stimmt dem Erhalt von Rechnungen per E-Mail zu. Verlangt der Besteller eine postalische \u00dcbersendung, kann hierf\u00fcr eine Versandpauschale von 2,00\u202fEUR je Rechnung berechnet werden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Bestellers entgegenstehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.10 Gutschriften werden ausdr\u00fccklich zum Zwecke der Verrechnung erteilt. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>7. Eigentumsvorbehalt:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7.1 Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher dem Lieferanten gegen\u00fcber dem Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zustehenden Anspr\u00fcche Eigentum des Lieferanten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7.2 W\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpf\u00e4ndung der Sicherungs\u00fcbereignung untersagt. Bei Pf\u00e4ndung, Beschlagnahmung oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferanten unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7.3 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsverkehr weiter zu ver\u00e4u\u00dfern, sofern er die vereinbarte Verg\u00fctung erh\u00e4lt oder kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Der Besteller tritt bereits jetzt den aus der Ver\u00e4u\u00dferung erwachsenden Anspruch auf den Kaufpreis an den Lieferanten sicherungshalber ab. Er bleibt jedoch zum Einzug der sicherungshalber abgetretenen Forderungen erm\u00e4chtigt, solange diese Erm\u00e4chtigung nicht widerrufen wird. Die Erm\u00e4chtigung kann dann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht oder nicht mehr nachkommt. Bei einem Widerruf der Einzugserm\u00e4chtigung ist der Lieferant berechtigt, die erfolgte Abtretung anzuzeigen. Der Besteller hat die zur Anzeige der Abtretung und zur Einziehung notwendigen Unterlagen unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7.4 Eine Ver\u00e4u\u00dferung im ordentlichen Gesch\u00e4ftsverkehr liegt nicht vor, wenn der Besteller entgegen Abs. 2 die Vorbehaltsware an einen Dritten verpf\u00e4ndet, sicherungs\u00fcbereignet und\/oder zum Gegenstand von Factoring und\/oder Sale-Lease-Back-Verfahren macht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7.5 Im Fall der Be- und\/oder Verarbeitung von Vorbehaltswaren erfolgt diese im Auftrag und f\u00fcr den Lieferanten als Hersteller im Sinne der \u00a7\u00a7 950 ff. BGB. In diesem Fall steht dem Lieferanten an der durch Be- und\/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstandenen Sache (Mit-)Eigentum im Verh\u00e4ltnis der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und\/oder Verarbeitung zu. Ebenso steht dem Lieferanten anteiliges Miteigentum an der neuen Sache zu, wenn neben den Vorbehaltswaren Waren Dritter mitverarbeitet werden. Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller die von ihm neu hergestellte Sache weiter, so tritt er bereits jetzt den ihm zustehenden Anspruch aus der Ver\u00e4u\u00dferung sicherungshalber in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7.6 Bei Besch\u00e4digung oder sonstiger Beeintr\u00e4chtigung der Vorbehaltsware hat der Besteller den Lieferanten unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Entstehen dem Besteller aus der Besch\u00e4digung oder Beeintr\u00e4chtigung Anspr\u00fcche gegen Dritte, so tritt er diese Anspr\u00fcche bereits jetzt sicherungshalber an den Lieferanten ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7.7 Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferanten zustehen, die H\u00f6he aller gesicherten Anspr\u00fcche um mehr als 20 % \u00fcbersteigt, wird der Lieferant auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7.8 Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant berechtigt, zur\u00fcckzutreten und die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen. Der Besteller ist zu ihrer Herausgabe verpflichtet. Die R\u00fccknahme der Vorbehaltsware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts allein erfordert keinen R\u00fccktritt des Lieferanten vom Vertrag und gilt auch nicht als konkludente Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts vom Vertrag, es sei denn, der Lieferant erkl\u00e4rt ausdr\u00fccklich, dass diese Handlungen als R\u00fccktritt zu verstehen seien.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>8. Entgegennahme der Ware und Leistungen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">8.1 Der Besteller hat dem Lieferanten in angemessener Frist vor Lieferung der Ware bzw. der Ausf\u00fchrung der Leistungen verbindlich eine oder mehrere Person(en) namentlich zu benennen, die zur Entgegennahme der Lieferung bzw. der Leistungen und Unterzeichnung des Lieferscheins bzw. des Stunden- und Aufwandsnachweises bevollm\u00e4chtigt ist bzw. sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn an einen anderen Ort als den Sitz des Bestellers geliefert werden soll.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">8.2 Ist keine der von dem Besteller genannten bevollm\u00e4chtigten Personen zum vereinbarten Liefertermin an dem vereinbarten Ort der Lieferung anwesend oder zur Annahme der Ware oder Leistung bereit, ger\u00e4t der Besteller in Annahmeverzug mit der Folge, dass die Gefahr auf ihn \u00fcbergeht. Ferner hat er die Mehrkosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass eine erneute Anlieferung bzw. Anreise durch den Servicetechniker vorgenommen werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">8.3 Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen wegen unerheblicher M\u00e4ngel nicht verweigern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>9. Gew\u00e4hrleistung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.1 M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder sp\u00e4ter ein Mangel, so ist der Mangel beim Lieferanten unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. Als unverz\u00fcglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt. Offensichtliche M\u00e4ngel (ein-schlie\u00dflich Falsch- oder Minderlieferung) sind innerhalb von 10 Werktagen ab Ablieferung anzuzeigen. Vers\u00e4umt der Besteller die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist die Haftung des Lieferanten f\u00fcr den nicht angezeigten Man-gel ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.2 F\u00fcr Transportsch\u00e4den ist \u00a7 438 HGB einschl\u00e4gig. Das Gut gilt als in vertragsgem\u00e4\u00dfem Zustand abgeliefert, wenn eine \u00e4u\u00dferlich erkennbare Besch\u00e4digung oder der Verlust nicht sofort bzw. eine \u00e4u\u00dferlich nicht erkennbare Besch\u00e4digung nicht innerhalb von 7 Tagen angezeigt wird. Unterl\u00e4sst der Besteller die Anzeige so haftet er f\u00fcr den Schaden, der dem Lieferanten aus der Vermutungswirkung des \u00a7 438 HGB, insbesondere aus dem Verlust seiner Anspr\u00fcche gegen den Frachtf\u00fchrer, entsteht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.3 M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.4 M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen ferner nicht bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht mehr reproduzierbaren Softwarefehlern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.5 Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgem\u00e4\u00dfe \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.6 Bei Vorliegen eines Sachmangels, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorhanden war, steht dem Lieferanten das Recht zu, die Art der Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) gem\u00e4\u00df \u00a7 439 Abs. 1 BGB zu w\u00e4hlen, sofern die gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung nicht im Einzelfall unzumutbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.7 Der Besteller hat dem Lieferanten die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie die Aufwendungen f\u00fcr das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache tr\u00e4gt der Lieferant, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, kann der Lieferant die Kosten f\u00fcr die Fehleranalyse auch nachtr\u00e4glich entsprechend den jeweils g\u00fcltigen Preisen f\u00fcr Serviceleistungen verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.8 Liefert der Lieferant zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung eine mangelfreie Sache, so hat der Besteller die mangelhafte Sache herauszugeben. Dieses gilt entsprechend f\u00fcr mangelhafte Bestandteile, wenn diese im Rahmen der Nachbesserung durch mangelfreie ersetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.10 Ist der Lieferant zur Nacherf\u00fcllung nicht in der Lage bzw. ist er gem\u00e4\u00df \u00a7 439 Abs. (4) BGB bzw. \u00a7 635 Abs. (3) BGB zur Verweigerung der Nachbesserung und\/ oder der Nachlieferung berechtigt, oder tritt eine Verz\u00f6gerung der Nacherf\u00fcllung \u00fcber eine angemessene Frist hinaus ein, die der Lieferant zu vertreten hat, oder schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung zweimal fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises\/der Verg\u00fctung zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.11 Gesetzliche R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des Bestellers nach \u00a7\u00a7 478, 445a BGB bleiben unber\u00fchrt, soweit deren Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche bestehen nicht, soweit der Besteller mit seinem Abnehmer Vereinbarungen getroffen hat, die \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelrechte hinausgehen und die der Lieferant weder kannte noch \u00fcbernommen hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.12 Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt drei Jahre ab Ablieferung der Ware bzw., soweit eine Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme. F\u00fcr Bauprodukte i.\u202fS.\u202fv. \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt eine Verj\u00e4hrungsfrist von f\u00fcnf Jahren. Die gesetzlichen Vorschriften \u00fcber den Verbrauchsg\u00fcterkauf (\u00a7\u00a7 474 ff. BGB) finden mangels Verbrauchereigenschaft des Bestellers keine Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.13 F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gilt im \u00dcbrigen Abschnitt 11. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer und Ziffer 11. geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers gegen den Lieferanten und dessen Erf\u00fcllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>10. R\u00fccknahme von Waren:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">10.1 Die R\u00fccksendung mangelfreier Ware setzt das vorherige schriftliche Einverst\u00e4ndnis des Lieferanten voraus. Anderenfalls ist der Lieferant berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">10.2 Die R\u00fccknahme mangelfreier Ware bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. F\u00fcr die Bearbeitung wird eine pauschale Verg\u00fctung in H\u00f6he von 15\u202f% des Netto-Warenwerts berechnet, es sei denn, der Besteller weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Transport-, Verpackungs- und ggf. Instandsetzungskosten sind zus\u00e4tzlich vom Besteller zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>11. Schadensersatz\/Haftung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">11.1 Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in F\u00e4llen der Haftung f\u00fcr vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten, wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">11.2 Der Schadensersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine Begrenzung nicht aus einem anderen Grund wegen vors\u00e4tzlichen oder grob fahr-l\u00e4ssigen Handelns bzw. wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit ausgeschlossen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">11.3 Soweit dem Lieferanten eine Leistung dauerhaft unm\u00f6glich ist und diese Unm\u00f6glichkeit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht, ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Bestellers auf h\u00f6chstens 10\u202f% desjenigen Teils der Lieferung beschr\u00e4nkt, der infolge der Unm\u00f6glichkeit nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit sowie bei Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">11.4 Der Besteller hat f\u00fcr den Fall, dass er von seinem Abnehmer oder dessen Abnehmer berechtigt auf Nacherf\u00fcllung in Anspruch genommen wird, dem Lieferanten binnen angemessener Frist die M\u00f6glichkeit zu geben, die Nacherf\u00fcllung selbst vorzunehmen, bevor er sich anderweitig \u201eErsatz\u201c verschafft. Der Besteller hat diese Verpflichtung entsprechend seinem Ab-nehmer aufzuerlegen. Verletzt der Besteller diese Verpflichtungen, so beh\u00e4lt sich der Lieferant vor, den Aufwendungsersatz auf den Betrag zu k\u00fcrzen, der ihm bei eigener Nacherf\u00fcllung entstanden w\u00e4re. \u00a7 444 BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">11.5 Aufwendungsersatz f\u00fcr Aufwendungen im Rahmen der Nacherf\u00fcllung des Bestellers gegen\u00fcber seinem Kunden sind ferner ausgeschlossen, wenn der Besteller von seinem Recht, diese Art der Nacherf\u00fcllung bzw. beide Arten der Nacherf\u00fcllung wegen Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Kosten zu verweigern, entgegen seiner Schadensminderungspflicht keinen Gebrauch gemacht hat und\/oder den Aufwendungsersatz nicht auf einen angemessenen Betrag beschr\u00e4nkt hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">11.6 Anspr\u00fcche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil der Gegenstand der Lieferung nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als der vom Besteller angegebenen Empf\u00e4ngeranschrift verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch. Dies gilt entsprechend f\u00fcr die R\u00fcckgriffshaftung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">11.7 F\u00fcr die Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit der Ware oder Leistung gelten die f\u00fcr diese Anspr\u00fcche verbindlichen Verj\u00e4hrungsfristen (vgl. 9. 11.). F\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche aufgrund einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhaltens, sowie wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>12. Unterlagen, Gerichtsstand, Anwendbares Recht:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">12.1 An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden \u201eUnterlagen\u201c) beh\u00e4lt sich der Lieferant seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschr\u00e4nkt vor. Die Unterlagen d\u00fcrfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferanten Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferanten nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben. Die S\u00e4tze 1 und 2 gelten entsprechend f\u00fcr Unterlagen des Be-stellers; diese d\u00fcrfen jedoch solchen Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden, denen der Lieferant zul\u00e4ssigerweise die Lieferungen \u00fcbertragen hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">12.2 F\u00fcr die Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den Internationalen Warenkauf (CISG).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">12.3 Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferanten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">12.4 Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Leistungen und Gegenleistungen von uns und des Lieferanten, einschlie\u00dflich von Zahlungen, der Hauptsitz der Lieferantin.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>13. Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerkl\u00e4rung unter: <a href=\"https:\/\/www.fenotec.eu\/en\/datenschutzerklaerung\/\" type=\"page\" id=\"3\">www.fenotec.eu\/datenschutz<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>14. Widerrufsrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unsere Angebote richten sich ausschlie\u00dflich an Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>15. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist der Sitz der FENOTEC GmbH.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der FENOTEC GmbH Stand: Mai 2025 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, Lieferungen und Leistungen der FENOTEC GmbH. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Erg\u00e4nzend gelten die Datenschutzerkl\u00e4rung sowie die gesetzlichen Vorschriften. 1. Anwendungsbereich: 1.1 Nachfolgende Liefer- und Leistungsbedingungen (\u201eAGB\u201c) finden auf alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen der FENOTEC GmbH, d.h. 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